Allgemeine Geschäftsbedingungen von

Dr. med. Svenja Zellmann - WEG der HEILUNG

(kurz ABG)

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche gewerblichen Dienstleistungen von Dr. med. Svenja Zellmann, Steinkopfstr. 29, 73434 Aalen, insbesondere für Mentoringangebote, Workshops, Alpha-Cooling-Anwendungen sowie ergänzende Leistungen im Bereich Persönlichkeitsentwicklung, Gesundheitskompetenz und Bewusstseinsentwicklung. Mit der schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart und von Dr. Svenja Zellmann anerkannt wurden.

§ 2 Zum Vertragsgegenstand

(1) Nicht in Anspruch genommene Inhalte des Mentoring-Programms innerhalb der gebuchten Laufzeit verfallen ersatzlos. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

(2) Dr. Svenja Zellmann erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der ihr vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für deren sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Kunden. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden weder zugesagt noch erbracht. Insbesondere schuldet Dr. Svenja Zellmann kein wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten lediglich die persönliche Entscheidung des Kunden vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen; Dr. Svenja Zellmann garantiert keinen Erfolg. Durch die Absolvierung eine Mentoring-Programms wird dem Mentee in den Bereichen Persönlichkeits-, Bewusstseinsentwicklung und Gesundheitskompetenz unterstützt. Individueller Erfolg hängt jedoch von zahlreichen Faktoren ab, wie zum Beispiel auch von der Motivation des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass Dr. Svenja Zellmann keine Erfolgsgarantie abgeben sowie keine spezifischen Resultate oder zukünftige Einnahmen als Folge des Mentoring-Programms garantieren kann. Der Kunde übernimmt volle Verantwortung für seinen Erfolg.

(3) Das Mentoring-Programm ist keine Psychotherapie oder Heilbehandlung und soll diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert. Sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer diagnostizierten psychischen Krankheit. Mentoring ist begleitend lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Mentoring ist keine Therapie oder Heilbehandlung und kann/soll diese auch nicht ersetzen. Mentoring basiert auf einer Mentor-Mentee-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle von Dr. Svenja Zellmann klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt. Es werden weder Diagnosen erstellt noch Heilungen versprochen. Sofern durch Dr. Svenja Zellmann bzw. ihrer Erfüllungsgehilfen am eigenen Körper sog. „alternative Heilmethoden“ vorgeführt oder im Rahmen von Präsenzveranstaltungen Kursteilnehmer am Körper berührt werden, so dient dies lediglich zur Veranschaulichung und Information über die jeweilige Methode, nicht jedoch als Heilbehandlung, Heilversprechen oder Therapie. Der Mentee stimmt bereits jetzt im Rahmen eines partnerschaftlichen Miteinanders zu, dass zu Veranschaulichungs- und Schulungszwecken Dr. Svenja Zellmann bzw. derer Erfüllungsgehilfen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen in angemessener Art und Weise seinen Körper berühren dürfen. Das Ergebnis eines Mentoring stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Mentee,, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergehen soll. Mentoring dient dem „gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist. Ein Mentoring ist grundsätzlich nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Mit Inanspruchnahme der vereinbarten Dienstleistungen erklärt der Mentee, eigenverantwortlich durch geeignete Maßnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein.

(4) Ein Mentoring, insbesondere ein Einzel-Mentoring, erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Dr. Svenja Zellmann macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass Mentoring ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und ein bestimmter Erfolg nicht versprochen werden kann. Dr. Svenja Zellmann steht dem Mentee als Wegbegleiter und als Unterstützung bei eigenen Entscheidungen und Veränderungen zur Seite — die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Mentee geleistet. Der Mentee sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern.

(5) Dr. Svenja Zellmann ist berechtigt, unterschiedliche geeignete Personen, Hilfskräfte, sachverständige Dritte oder andere Erfüllungsgehilfen zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen heranzuziehen.

(6) Die Mentoring-Programme folgen keinem festgelegtem Curriculum und beinhaltet keine Leistungskontrollen. Die Inhalte orientieren sich dynamisch an der Entwicklung der Teilnehmer.

§ 3 Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern die Zahlungen nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleistet werden, behält sich Dr. Svenja Zellmann das Recht vor, den Mentee bis zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr vom Mentoring-Programm auszuschließen, ohne dass die Zahlungspflicht entfällt. Bis zur vollständigen Zahlung der Kursgebühr hat Dr. Svenja Zellmann ein Zurückbehaltungsrecht an allen Inhalten des Mentoring-Programms. Zusätzlich behält sich Dr. Svenja Zellmann eine außerordentliche Kündigung des Vertrages vor. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.

(2) Eine nur teilweise Teilnahme bzw. ein vorzeitiges Verlassen des Mentoring-Programms berechtigt nicht zur Minderung der Kursgebühr.

(3) Zurückbehaltungsrechte des Mentees werden, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Mentees ist nur zulässig, wenn seine Ansprüche von Dr. Svenja Zellmann schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Bezüglich sämtlicher übergebener Unterlagen, Materialien, Bücher, Medien (Waren) behält sich Dr. Svenja Zellmann das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der Kursgebühr vor.

§ 4 Haftung, Gewährleistung

(1) Die Informationen und Ratschläge, die im Rahmen der Mentoring-Programme, sonstigen Dienstleistungen sowie in allen Dokumentationen erteilt werden, sind durch Dr. Svenja Zellmann sorgfältig erwogen und geprüft. Jeder Mentee trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltungen, Mentoring-Sitzungen und sonstigen Dienstleistungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.

(2) Ansprüche des Mentees auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Mentees aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Dr. Svenja Zellmann, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Dr. Svenja Zellmann nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mentees aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen in vorstehenden Absätzen 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Dr. Svenja Zellmann, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 5 Leistungserbringungshindernisse

(1) Dr. Svenja Zellmann ist berechtigt, bei schwerwiegenden Ereignissen, wie insbesondere höherer Gewalt, Pandemien, Epidemien oder Krankheiten, die besondere Maßnahmen wie Quarantäne und andere Eindämmungsmaßnahmen zur Folge haben, sowie bei Leistungserbringungshindernissen, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem auf Seiten von Dr. Svenja Zellmann entstanden sind, vereinbarte Termine zu verschieben. In diesem Fall wird Dr. Svenja Zellmann den Teilnehmer schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Das Risiko der Nichterreichbarkeit trägt der Teilnehmer. Ein Anspruch auf Ersatz nutzloser Aufwendungen besteht nicht.

(2) Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Mentoringprogramms selbst verantwortlich. Es können zusätzliche Kosten für die Verbindung ins Internet entstehen. Dr. Svenja Zellmann übernimmt hierfür keine Haftung. Ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.

(3) Für persönliche Termine (z.B. Alpha Cooling) gilt: Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 100 % des Sitzungspreises fällig.

§ 6 Datenschutz und Nutzung von Kontaktdaten

(1) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der DSGVO. Es gilt die Datenschutzerklärung unter www.trinitaetsmedizin.de/datenschutz

(2) Mit Buchung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine E-Mail-Adresse für eigene Werbezwecke (z.B. Hinweise auf Veranstaltungen, Produkte, Angebote) verwendet werden darf. Der Verwendung kann jederzeit durch E-Mail an info@svenjazellmann.de widersprochen werden.

§ 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht

(1) Ist der Teilnehmende ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Aalen für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.

(2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Stand: 13.09.2025

Dr. med. Svenja Zellmann

Trinitätsmedizin

Kontakt

  • +49 (0) 151 29585482

  • info@trinitaetsmedizin.de


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